Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Regelwerk

  1. Mit Seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an.
  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich beim Spiel, sich an die Regeln und Grundsätze des ordnungsgemäßen Spieles entsprechend den Standard-Regelwerken des LARP zu halten. Jeder Teilnehmer versichert die Regel-Hilferufe (insb. Stop-Befehl) zu kennen und diesen Folge zu leisten.

§ 2 Sicherheit

  1. Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung, insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen, auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Bögen sind im Allgemeinen bis zu einer Zugkraft von 30 Pfund zulässig, nach einer Handhabungsprüfung durch die Spielleitung können zudem Bögen bis 50 Pfund zugelassen werden.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
  5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  7. Teilnehmer die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
  9. Stoffe welche von Mitspielern konsumiert werden (Tränke, Pulver etc.) dürfen auch in geringen Mengen nicht gesundheitsschädlich sein. Pulver, Farben und Geruchsstoffe etc., dürfen bei äußerlicher Anwendung keine ätzende und oder andere schädigende Wirkung haben und müssen aus der Kleidung leicht entfernbar sein.

§3 Haftung

  1. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Soweit nicht gesetzlich verpflichtet, haftet der Veranstalter und dessen Vertreter nicht. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und dessen Vertreter von jeder Haftung, soweit gesetzlich zulässig, frei.
  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Absicherung seiner Haftungsrisiken und dem Schutze der anderen Teilnehmer bei einer privaten Haftpflichtversicherung versichert zu sein.
  3. Die Kosten jedes Sach-& Personenschadens, der durch die Missachtung einer der geltenden Regeln entsteht, trägt der betreffende Teilnehmer, der den Schaden verursacht hat, in voller Höhe.
  4. Für evtl. Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.

§4 Urheberrecht an Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu ver­werten.
  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen. Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
  2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss - egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr von 15 Euro fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag zustande so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.
  3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.

§ 6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

  1. Bei zeitlich gestaffelten Teilnahmebeiträgen ist das Datum des Zahlungseingangs maßgeblich.
  2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 7 Tage betragen.
  3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 7 NSC-Klausel

  1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
  2. NSCs, die aus Gründen von §2 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anpruch genommen werden.

§ 8 Rabatte

  1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
  2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 9 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Geschäftsverhältnisses notwendig ist. Danach werden die Daten automatisiert gelöscht.
  3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

§ 10 Sonstiges

  1. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  2. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  3. Das Spielgelände ist unbedingt im ursprünglichen Zustand zurückzulassen. Hierzu gehört bindend, dass der Anweisung des Veranstalters zur Müllaufbewahrung Folge geleistet wird.
  4. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist der Sitz des Veranstalters.

§11 Allgemeines, Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.